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Ludwig Windthorst
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„Ludwig Windthorst – Verpflichtung und Auftrag“
von Dr. jur. Wolfgang Burr
![](images/L-Windthorst.jpg)
Als am 14. März 1891 die Nachricht vom Tode von Ludwig Windthorst
durch Berlin eilte, waren Trauer und Betroffenheit allgemein und ergriff
sowohl seine Freunde, als auch seine politischen Gegner. Mit ihm war
der große Gegenspieler Bismarcks und wohl der bedeutendste
Parlamentarier des kaiserlichen Deutschlands verschieden, der über vier
Jahrzehnte in verschiedenen Parlamenten seines Landes gedient hatte.
Das katholische Deutschland verlor seinen engagierten Verfechter, der
ihm in der Zeit des Kulturkampfes Stimme und Repräsentation im
Parlament verliehen hatte. Ja, einige bezeichnen Windthorst heute als
einen der bedeutendsten Innenpolitiker, die Deutschland je besaß.
Papst Leo XIII. übermittelte sofort ein Beileidsschreiben an die
Vorsitzenden der beiden Zentrumsfraktionen im Deutschen Reichstag
und im Preußischen Landtag. Kaiser Wilhelm II. fuhr nach Erhalt der
Nachricht am Sterbehaus vor und bekundete sein Beileid und wies dann
die Ehrenwache vor dem Schloß und dem Brandenburger Tor an, beim
Vorbeizug des Sarges zu salutieren und den Trauerzug durch die
mittlere Durchfahrt des Brandenburger Tors, die sonst nur für den Kaiser
und seine Familie offen war, ziehen zu lassen. „Selten ist“, so heißt es in
einem zeitgenössischen Nachruf, „ein Kaiser oder König so bei seinem
Ableben geehrt worden, als der Parlaments-König Windthorst!“
Ludwig Windthorst – der Staatsfeind?
Von seinen Gegnern war er über viele Jahre als „Lügenvater“, als
„Staatsfeind“, als „Demokrat“ und als „der üble Genius der deutschen
Nation“ verunglimpft worden. Bekannt und oft wiederholt ist das Zitat
Bismarcks aus dem Jahre 1875: „Mein Leben erhalten und verschönern
zwei Dinge, meine Frau und Windthorst. Die eine ist für die Liebe da, der
andere für den Haß.“
Wer war nun dieser Mann, dessen Lebenswerk wir als „Verpflichtung
und Auftrag“ empfinden und den Golo Mann als den „genialsten
Parlamentarier, den Deutschland je hatte“ bezeichnete?
Die „kleine Exzellenz“, wie ihn spöttisch die damalige Presse
bezeichnete, oder „der Kleine“, wie er liebevoll von seinen
Fraktionskollegen genannt wurde, war klein, unscheinbar, hatte einen
überdimensional großen Kopf, die Dienerschaft nannte ihn flüsternd einen „Waterkopp“, und er trug eine dicke Brille, die sein Aussehen nicht
gerade verschönerte. Gegen den breitschultrigen, großen Bismarck, der
immer in Kürassier-Uniform mit Sporen herumlief, wirkte Windthorst mit
seiner Körperlänge von 150 Zentimetern wie ein Zwerg.
Ludwig Windthorst – der Jurist
Ohne Zweifel liegen die Verdienste des bedeutenden Zentrumspolitikers
Windthorst in seiner politischen und parlamentarischen Arbeit, durch die
er sich vor allem als ebenbürtiger Gegner Bismarcks einen Namen
gemacht hat. Grundlage und Fundament seines Erfolgs war seine
juristische Ausbildung. Er galt als überragender Jurist und von ihm selbst
stammt der Satz: „wenn ich arbeite..., dann bin ich Jurist.“ Er war jedoch
kein Rechtsgelehrter. Aus seiner Feder stammt kein juristischer Beitrag.
Wir besitzen noch nicht einmal eine von ihm verfasste juristische
Dissertation, weil damals bereits mit dem Bestehen des ersten
juristischen Staatsexamens die Berechtigung zur Führung des
Doktortitels verbunden war. Von solchen Regelungen träumt heute so
mancher junge Rechtskollege.
Auf dem juristischen Feld war später ein von ihm immer wieder verfolgter
Plan eine Justizreform. Sein Leben war geprägt von dem Satz: „ Der
Weg des Rechts ist der einzige Weg, der zum Ziele führt.“
Gleichwohl sind die juristischen Qualitäten Windthorsts nicht zu
übersehen. Sie zeigen sich während seiner Ausbildung, bei seiner
Tätigkeit als Advokat, als Richter, als Justizminister, sowie in seiner
juristischen Denk- und Argumentationsweise. Offensichtlich war diese
Veranlagung in seiner Familie begründet, denn sein Vater war Doktor
beider Rechte und Advokat und seine Mutter war die Tochter eines in
Ostercappeln tätigen Rechtsanwalts.
Der am 17.Januar 1812 geborene Windthorst studierte im WS 1830/31
zunächst in Göttingen, später dann in Heidelberg und bestand 1833 das
Staatsexamen mit Auszeichnung und ließ sich 1836 in Osnabrück als
Rechtsanwalt nieder. 1848, also mit 36 Jahren, wurde er als
Oberappellationsrat Richter am höchsten Gericht des Königreichs
Hannover in Celle.
Im gleichen Jahr 1848 beginnt mit der Wahl zum Abgeordneten für die 2.
Kammer in Hannover seine parlamentarische Laufbahn. Im März 1851
wird Windthorst Parlamentspräsident in der 2. Kammer und im gleichen
Jahr im November 1851 ernannte ihn König Georg V. von Hannover zum
Justizminister.
Ludwig Windthorst: Ein schlauer und unverschämter Katholik
Der protestantische Oberbürgermeister von Osnabrück urteilte über
Windthorst bei deseen Ernennung zum Justizminister: „Der fähigste
unter den neuen Regierungsmitgliedern ist ohne Zweifel Windthorst, ein
Katholik, ein echter Jesuit, dem Junkertum zugetan, schlau,
unverschämt, wenn´s sein muss. Er wird die übrigen einsacken.“
Nun, im Königreich Hannover kam es bald zu einer Verfassungskrise,
wobei diese von außen in das Land getragen wurde. Kurz geschildert
begann diese, als 1848 mit der Gewohnheit rechtlicher Privilegien in
Hannover aufgeräumt wurde, und der Adel fühlte, dass ihm der Boden
unter seinen Füßen schwindet. Die einzige Chance der Aristokratie, ihre
Position wieder zugewinnen, lag außerhalb Hannovers, im Deutschen
Bund.
Der Bundestag hatte ein besonderes Gremium zusammengerufen, die
sog. Reaktionskommission, deren Mitglied auch Bismarck war. Sie hatte
alle Gesetze, die seit 1848 verabschiedet worden waren, daraufhin zu
prüfen, ob sie den Prinzipien des Bundes entsprachen. Dies gab den
Adeligen Gelegenheit zum Einspruch. Trotzig lehnte die Regierung von
Hannover diese Einmischung von außen ab. Man wollte die
Unabhängigkeit des Königreichs bewahren und jede konservative
Revision nur durch ein verfassungsmäßiges Verfahren zustande
kommen lassen. Der Kampf gegen die Restauration führte 1853 zum
Rücktritt der Regierung und damit auch zur Entlassung des
Justizministers Windthorst. Die reaktionäre Verfassung von 1840 wurde
wieder eingeführt.
Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist ein Zitat Bismarck`s aus
dem Jahre 1853: Die derzeitige Regierung in Hannover ist gefährlich
demokratisch und „ein Rücktritt wenigstens des Ministers Windthorst, der
als die entschiedene Linke des Ministeriums zu betrachten ist,
(erscheint) unvermeidlich“.
Windthorst ist damals wie später keinem Konflikt ausgewichen, der
seinen Grund in der Einschränkung der Meinungsfreiheit und der
Rechtsbeschränkung hatte. Seine Kritik an dem reaktionären Verhalten
der Regierung – sie wollte die Trennung von Justiz und Verwaltung
wieder rückgängig machen - führte 1857 dazu, dass Windthorst aus der
2. Kammer ausgeschlossen wurde. Erfolgreich hatte er sich dagegen
gewehrt, Gerichte einzusetzen, um Beamte zu disziplinieren und politische Vergehen und Pressevergehen der Kompetenz der
Geschworenengerichte zu entziehen. Durch eine willkürliche
Neuinterpretation des Beamtenrechts von 1840 wurde den früheren
Ministern der Sitz in der 2. Kammer entzogen.
Ludwig Windthorst: „Recht für alle!“
Fünf Jahre später, 1862, wurde Windthorst erneut zum Justizminister
berufen. Im Mai 1866 ernannte König Georg V. Windthorst zum
Kronanwalt in Celle. Hier vertrat er weiterhin seinen Grundsatz:
„Minderheitenrechte gehören zum Rechtsstaat“. Besonders deutlich
wurde dies bei der Frage des Antisemitismus. Hier bewies er, dass er
kein Opportunist war, sondern in Grundsatzfragen nicht bereit war
nachzugeben. Er glaubte fest an seinen eigenen Wahlspruch: „Gleiches
Recht und gleicher Rechtsschutz für alle.“ Im Reichstag erklärte er
später: „Ich werde das Recht, das ich für die Katholiken und für die
katholische Kirche und deren Diener in Anspruch nehme, jederzeit auch
für die Protestanten und nicht minder für Juden vertreten. Ich will eben
Recht für alle.“
So erfolgreich die zweite Amtsperiode des Justizministers Windthorst
auch gewesen war und entsprechende Anerkennung fand, diese
Amtszeit endete durch seinen Rücktritt. Windthorst war nicht als Jurist,
sondern über den äußeren Anlass einer Wahlrechtsreform an König
Georg V. gescheitert, „dessen Herrschsüchtigkeit und Abneigung gegen
konstitutionelle und liberale Forderungen im Laufe der Jahre gewachsen
war.“
In der Folge der österreichischen Niederlage von Königgrätz überrannte
das preußische Heer Hannover und am 23. September 1866 wurde das
welfische Königtum eine Provinz Preußens. Von 1867 bis zu seinem Tod
1891 wurde Windthorst im Wahlkreis Meppen in das Preußische
Abgeordnetenhaus und zunächst in den Reichstag des Norddeutschen
Bundes, dann in den Reichstag des Deutschen Reiches gewählt.
Es war daher für Windthorst auf seiner Linie liegend, daß er 1870 der
Einladung Karl Friedrich v. Savigny zur Gründung einer „Katholischen
Partei“ widersprach und den neutralen Namen Zentrum mit durchsetzte.
So gelang es ihm, dass später auch evangelische Abgeordnete des
Reichstages stets Hospitanten in der Zentrumsfraktion waren.
Als überzeugter Kämpfer für Föderalismus, Minderheitenrechte und
einen Rechtsstaat suchte und fand Windthorst nunmehr im Parlament
die Rostra, um für diese Prinzipien einzutreten. Hierbei traf er wieder auf seinen Gegenspieler, den Deutschen Reichskanzler und Außenminister
des Deutschen Reichs sowie preußischen Ministerpräsidenten, Otto von
Bismarck.
Im Zuge der wirtschaftlichen Rezession des Jahres 1873 wuchs im
Deutschen Reich der Antisemitismus. Der evangelische Hofprediger
Adolf Stöcker gründete die „Christlich-soziale Partei“, die durch
Judenhetze Handwerker und kleine Händler anzog. Für diese Hetze
wurden in den achtziger Jahren auch die Landwirte anfällig, als sich die
Lage der Landwirtschaft verschlechterte. Nun trat Windthorst vehement
für eine gegenseitige Toleranz ein: „Keine Judenhetze und keine
Christenhetze“ lautete seine Parole, zumal zu dieser Zeit in Deutschland
der Kulturkampf seinem Höhepunkt entgegen ging. „Die politische und
religiöse Duldung“, so sagte er, „ist die einzige Basis, auf welcher in
Deutschland der Staat und die Gesellschaft gedeihen können. Diese
Duldung sind wir all` unseren Mitbürgern schuldig, auch den jüdischen,
diesen besonders , weil sie eine besondere Minderheit sind.“
Aus jenen Jahren stammt auch sein Zitat: „Der Antikatholizismus ist der
Antisemitismus sog. Intellektueller“. Nicht von ungefähr aber
fälschlicherweise bezeichnete ihn damals die Kölnische Volkszeitung als
„Marionette der Juden“. Im Gegenzug dazu stellte eine amerikanische
Historikerin vor wenigen Jahren, fast 100 Jahre später, fest: „Die
Katholiken distanzierten sich durch Windthorst von antisemitischer Politik
genauso, wie sie 50 Jahre später dem Nationalsozialismus nicht zur
Verfügung standen“.
Ludwig Windthorst: Katholischer Widerstand
Im Kulturkampf eskalierte der Gegensatz zwischen Bismarck und
Windthorst. Die Protokolle der Reichstagsdebatten zeigen, dass Windthorst
Bismarck und die Nationalliberalen sowie die Fortschrittspartei oft
so an die Wand drückte, dass Bismarck mehrmals sein Gesicht verlor.
Schon 1871 wurde der Kanzelparagraph erlassen, ein Gummiparagraph,
der jeden Geistlichen in Gefahr bringen konnte. 1872 folgte das
Jesuitengesetz: Auflösung des Jesuitenordens und verwandter
Kongregationen, und 1873 die sog. Maigesetze, wonach nur Priester
angestellt werden durften, die mindestens 3 Jahre an einer deutschen
Universität studiert hatten – Studien in Rom oder an den
Priesterseminaren der Diözesen zählten nicht mehr. Den Protestanten
wurde zugesichert, dass diese Gesetze nicht gegen sie angewandt
würden. Der katholische Widerstand begann sofort. Alle 12 preußischen
Bischöfe erklärten, dass sie beim Vollzug dieser Gesetze nicht mitwirken
würden. Die meisten angewandten staatlichen Maßnahmen stellten einen Verstoß gegen Grund- und Menschenrechte dar. Als
Ausnahmegesetze verletzten sie den Rechtsgrundsatz der Gleichheit
aller vor dem Gesetz und bedeuteten einen Rückfall in das
absolutistische Staatskirchentum. Hier setze Windhorst mit seiner Kritik
und seinem Widerstand an.
Die Folgen der Kulturkampfgesetze waren für die Katholiken um ein
Vielfaches größer als die Sozialistengesetze für die Sozialisten. 1875
wurden Katholiken oder deren Sympathisanten aus den höheren
Staatsämtern entfernt oder versetzt. Alle religiösen Orden, außer den
Krankenschwestern, wurden aufgelöst. Sechs preußische Erzbischöfe
und Bischöfe waren durch Urteil des Königlichen Gerichtshofs für
abgesetzt erklärt, andere befanden sich in Festungshaft oder waren
außer Landes gegangen. 1400 Pfarrstellen waren wegen Nichtbefolgung
der Maigesetze vakant.
Eine Beeinflussung der Katholiken im nationalen Sinn gelang Bismarck
durch den Kulturkampf nicht, im Gegenteil, die Abneigung der
katholischen Bevölkerung gegenüber dem kleindeutschen Reich und
Preußen wuchs, das Zentrum konnte die Mandate im Reichstag und im
preußischen Abgeordnetenhaus beinahe verdoppeln. Das Ansehen von
Windthorst wuchs.
Ludwig Windthorst: Rechtliche Normen als Waffe
Windthorst bekämpfte die Kulturkampfgesetze vom Standpunkt des
Völkerrechts und preußischen Verfassungsrechtes aus. In der
Begrenzung auf diese rechtlichen Gesichtspunkte lag seine Stärke,
damit wurde er auch unangreifbar. Nicht die Mobilisierung dumpfer
Emotionen, sondern ein korrektes Fußen auf rechtlichen Normen,
verbunden mit einer gesunden Portion Selbstironie waren seine Waffen.
Nach dem Ende des Kulturkampfes gründete er gemeinsam mit dem
Unitarier Franz Hitze den „Volksverein für das katholische Deutschland“,
der bis zu seinem Verbot im Jahre 1933 durch die Nationalsozialisten
segensreich in der katholischen staatspolitischen Erwachsenenbildung
wirkte. Auch der nach ihm benannte Windthorstbund wurde 1933, noch
vor den katholischen Studentenverbänden und Korporationen, von den
Nazis verboten.
Windthorst selbst war als Student – schon durch seine Körpergestalt
bedingt – niemals Mitglied einer Korporation. Auf Grund seines
Eintretens für die katholische Sache beim Beginn des Kampfes gegen das Schulaufsichtsgesetz verlieh ihm 1872 der Unitas-Verband die
Ehrenmitgliedschaft. Windthorst war das 1. Ehrenmitglied des UV. In
späteren Jahren wurde ihm auch die Ehrenmitgliedschaft in
Korporationen des CV und KV verliehen.
Er seinerseits verlieh den Korporationen folgende Titel: Für das
katholische Deutschland sind der UV die Artillerie, der CV die Kavallerie
und der KV die zuverlässige Infanterie. Nun, was er beim KV meinte, hat
er ausgedrückt, beim CV hat er vielleicht an den Vollwichs gedacht.
Weitere Spekulationen verbietet die Bescheidenheit, zumal man beim
Militär die Artillerie meist als „Intelligenztruppe“ bezeichnet.
Zum Milleniumswechsel wurde vor vier Jahren auf fünf Kontinenten – in
Sydney, Peking, Kapstadt, New York und in Berlin – die 9. Symphonie
von Ludwig van Beethoven gespielt und weltumspannend übertragen.
Für uns Deutsche war das ein vielfältig bewegendes Ereignis. Ein
deutscher Komponist, ein deutscher Dichter, Friedrich von Schillers „Ode
an die Freude“ ertönten stellvertretend für ganz Europa. Wir haben
damals an die Geschichte des zu Ende gehenden Jahrhunderts gedacht.
Zwei Weltkriege, den Abgrund totalitärer Diktaturen, der
nationalsozialistischen und kommunistischen, die totale Zerstörung vieler
Städte Europas und die bedingungslose Kapitulation. Und dann, 55
Jahre später, ein solcher Abschluss des Jahrhunderts in Freiheit.
Aber es war noch mehr. Sechs Milliarden Menschen zählt die
Weltbevölkerung, davon sind nicht einmal ein Zehntel Europäer. Und
dennoch wurde der Milleniumswechsel ganz selbstverständlich mit
europäischen Klassikern gestaltet. Dies bedeutet, dass sich Europäische
Kultur und Zivilisation bis zum Ende des vergangenen Jahrtausends
vielfältig bestimmend durchgesetzt haben. Und wenn sich Schillers
Verheißung: „Alle Menschen werden Brüder“ zwar noch nicht erfüllt hat,
so ist sie doch die richtige Botschaft für das neue Jahrtausend.
Hier schließt sich der Kreis. Wenn wir die Gedanken von Ludwig
Windthorst nicht nur national, sondern global sehen, dann erst werden
wir seinem Auftrag gerecht. Es ist nicht mit einem Zelebrieren der
eigenen Freiheit oder Rechtsstaatlichkeit getan, wir müssen dies auch
für andere einfordern. Nur so werden wir - oder bleiben wir -
glaubwürdig. Hierzu gehört heute nicht nur die Forderung nach einem
behutsamen Weiterentwickeln des Völkerrechts, sondern auch ein
mutiges Eintreten für die Rechte derer, die sich selbst nicht ausreichend
artikulieren können.
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